Donnerstag, 26. Januar 2017

Anruf beim Ordnungsamt Alsdorf

Heute bekam ich einen Anruf vom Ordnungsamt Alsdorf bezüglich meiner Anfrage, mit den Drohnen in Parks o.ä. zu fliegen.

Man hat mich darauf hingewiesen, das ich mich über die Versicherung meiner Drohne informieren müsste, es sonst aber keine Probleme in Sachen Aufstieg auf öffentlichem Grund geben würde.

Verboten sei nur, über fremde Grundstücke zu fliegen und bei Einsätzen der Polizei und Rettungskräften einen Abstand von ca 100m zu halten ... und natürlich die Drohne im Sichtbereich zu halten.

Dann bekam ich noch den Hinweis, nach Möglichkeit das Risiko zu minimieren und nicht über Menschenmassen, Bahntrassen , Bundes- und Landstrassen zu fliegen und diese besser bei einem Sicherheitsabstand von unter 100m auszuschliesen.





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